Das Georg-Mendheim-Oberstufenzentrum ist ein sicherer Lernort.
In der Woche von Montag, dem 22. August 2022, bis einschließlich Freitag, dem 26. August 2022, ist Voraussetzung für das Betreten der Schule am Montag, Mittwoch, Freitag) eine tagesaktuelle (nicht länger als 24 Stunden zurückliegende) Bescheinigung über einen Antigen-Schnelltest oder einen anderen Test auf das Coronavirus SARS-CoV-2 mit negativem Testergebnis. Verpflichtet werden die Schüler/innen, die am Präsenzunterricht oder an Prüfungen mit Präsenzpflicht teilnehmen wollen, und die in den Schulen Tätigen. Ausgenommen sind vollständig Geimpfte oder Genesene, die darüber einen Nachweis führen können. Ungeachtet dessen können sich auch die geimpften und genesenen Schüler/innen, für die eine rechtliche Verpflichtung nicht besteht, freiwillig testen; die Schule gibt drei Tests für die Schutzwoche auf Anforderung aus. Die Selbsttests sollen zu Hause durchgeführt werden, in der Schule nur in Einzelfällen, wenn die Bescheinigung vergessen wurde. Die Schule stellt Ihnen ein Formular zu Verfügung, mit dem Sie die Durchführung eines Selbsttests mit negativem Ergebnis bescheinigen. Dafür wurden Selbsttests angeschafft und an die Schule ausgeliefert. Ihnen entstehen aus der Verpflichtung daher keine zusätzlichen Ausgaben. Eingesetzt werden vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassene Selbsttests für die Hand von Laien, die ohne Unterstützung durch sachkundiges Personal auch von den jüngeren Schüler/innen unter Aufsicht durchgeführt werden können. Für das Selbsttesten zu Hause werden für die Schutzwoche vom 22. August bis 26. August 2022 drei Selbsttests entweder den minderjährigen Schülerlinnen in einem verschlossenen Umschlag mit nach Hause gegeben oder den Erziehungsberechtigten bzw. den volljährigen Schülerlinnen selbst ausgehändigt.
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