Das Brandenburgische Schulgesetz betont die Selbstständigkeit von Schulen und räumt ihnen explizit die Möglichkeit ein, pädagogische Ziele und Schwerpunkte zur Sicherung und Entwicklung der Qualität schulischer Arbeit in einem Schulprogramm festzulegen.
Dieses von einer Steuergruppe konzipierte und von der Schulkonferenz des Georg-Mendheim-Oberstufenzentrums verabschiedete Schulprogramm bildet ein transparentes Instrument einer kontinuierlichen Qualitätsentwicklung.
Für uns ist es ein fortlaufendes Arbeitsprogramm, das alle Beteiligten regelmäßig evaluieren, ergänzen und gemeinsam weiterentwickeln.